FFBV (Mr Suricate) - Allgemeine Leistungsbedingungen - AKTUALISIERT am 14/03/22

Präambel Die vorliegenden Allgemeinen Leistungsbedingungen sollen die Bedingungen festlegen, unter denen das Unternehmen FFBV, dessen Handelsname "MRSURICATE" lautet, seinen Geschäftskunden verschiedene Dienstleistungen in Verbindung mit einer von FFBV entwickelten "Web Testing"-Software anbietet, die die Durchführung automatisierter Tests der Funktionsweise einer Internet-, Intranet- oder mobilen Website ermöglicht. FFBV ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 2.878,09 Euro und Sitz in 7 rue Mathurin Brissonneau, 44100 NANTES, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von NANTES unter der Nummer 814 768 321. 1. Definitionen Die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Großbuchstaben verwendeten Begriffe und Ausdrücke haben die folgende Bedeutung:

- "Kunden-Backoffice" bezeichnet den dem Kunden gewidmeten Backoffice-Bereich auf der Website, in dem insbesondere die von FFBV über das Ergebnis der durchgeführten Tests erstellten Berichte zugänglich sind.

- "Testfall" bezeichnet das Dokument, das die Informationen enthält, die für die Erbringung der Leistungen durch FFBV erforderlich sind und auf das in Artikel 4 Bezug genommen wird. Die "Testfälle" werden von FFBV erstellt und bei Vertragsunterzeichnung gemeinsam mit dem Kunden validiert.

- "Rezeptheft" bezeichnet das Dokument, das alle detaillierten Informationen enthält, die für die Erbringung der Leistungen durch FFBV erforderlich sind und auf das in Artikel 4 Bezug genommen wird. Das "Rezeptbuch" wird von FFBV im Anschluss an den "Testfall" erstellt, wobei der Kunde zwei Wochen Zeit hat, um dieses gemeinsam mit FFBV vor Beginn des "Setups" zu validieren.

- "Kunde" bezeichnet die juristische Person, die die Besonderen Geschäftsbedingungen unterzeichnet hat und die die von FFBV angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

- "Nutzer" bezeichnet die natürlichen Personen, die vom Kunden beauftragt werden, die Software in seinem Namen zu nutzen.

- "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen, die ausschließlich auf die Beziehungen zwischen FFBV und dem Kunden im Rahmen der Nutzung der Software auf der Produktions- oder Vorproduktions-/Rezepturplattform des Kunden anwendbar sind.

- Besondere Bedingungen" bezeichnet die besonderen Bedingungen, die zwischen FFBV und dem Kunden vereinbart werden und deren Zweck es ist, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zu ergänzen, indem sie insbesondere die Art und die Preisbedingungen der für den Kunden erbrachten Leistungen festlegen. Die Besonderen Geschäftsbedingungen werden durch einen Kostenvoranschlag festgelegt, der auf Anfrage des Kunden erstellt wird und vom Kunden akzeptiert und unterzeichnet wird.

- Der Begriff "Vertrag" bezeichnet die Gesamtheit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedingungen. Der Abschluss des Vertrags erfolgt durch die Bestätigung der Besonderen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, die seine vollständige und vorbehaltlose Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet.

- "Software" bezeichnet die von FFBV im SaaS-Modus ("Software as a Service") entwickelte "Web Testing"-Software, die auf der Website zugänglich ist und die Durchführung automatisierter Tests einer Internet-, Intranet- oder mobilen Website des Kunden durch das Team von FFBV ermöglicht. Nur der Reporting-Teil (Ergebnisse und KPIs) der Software ist für den Kunden zugänglich.

- "Angebot" bezeichnet die spezifischen Leistungen, die dem Kunden von FFBV zur Verfügung gestellt werden. Die Angebote werden zwischen "Produktion" und/oder "Rezeptur" mit einer maximalen Anzahl von Szenarien pro Angebot ausgewählt. Der Kunde kann seinem Angebot monatlich Szenarien hinzufügen, indem er eine einfache Anfrage per E-Mail an FFBV richtet.

- "Setup" bezeichnet den Zeitraum von der Erstellung des ersten Szenarios bis zur Fertigstellung des letzten Szenarios, das in den zuvor vom Kunden bestätigten "Testfällen" vorgesehen ist.

- "Szenarien" bezeichnet die von FFBV erstellten Navigationsszenarien, die dazu dienen, die Elemente und Funktionalitäten der Internetseite, der Intranetseite und/oder der mobilen Seite des Kunden oder der Dienste, die der Kunde in Anspruch nimmt (insbesondere Seiten, Schaltflächen, Formulare, Bilder, Hinzufügen zum Warenkorb, Anmeldung, Ajax und Zahlung) zu testen und gegebenenfalls Fehlfunktionen ("Bugs") zu identifizieren.

- "Wartung / geringfügige Änderung" bezeichnet 1. die Aktualisierung der Szenarien im Falle von identifizierten Scheinfehlfunktionen oder Entwicklungen der Internet-, Intranet- oder mobilen Website des Kunden,

 

2. die Dienstleistungen, die die Klientin oder der Klient in Anspruch nimmt,

3. die Reproduzierbarkeit und Eskalation von Fehlern per E-Mail, Telefon oder über das Informationssystem des Kunden,

 

4. die verschiedenen E-Mail- und Telefongespräche mit den Nutzern des Kunden bezüglich der abonnierten Leistungen. Diese wird von der operativen Abteilung von FFBV innerhalb einer Frist von maximal achtundvierzig (48) Stunden an den Arbeitstagen und Arbeitszeiten von FFBV entsprechend der Identifizierung der durchzuführenden Aktion durchgeführt. Die Wartung eines Szenarios betrifft nur die Aktualisierung des Szenarios und ändert nicht seinen Kundenpfad, der ursprünglich in den "Testfällen" festgelegt wurde. FFBV kann diese nicht durchführen, wenn der Kunde eigenständig ein oder mehrere Szenarien über die Software geändert hat. Die Dauer der monatlichen Wartung, die von den Teams von durchgeführt wird. Mr Suricate ist auf eine in den Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegte Pauschale beschränkt, darüber hinaus wird dem Kunden ein zusätzlicher Kostenvoranschlag unterbreitet.

- "Neugestaltung / größere Änderung" bezeichnet eine Änderung eines oder mehrerer "Szenarien", wobei sich diese Änderung auf die ursprünglich in den "Testfällen" festgelegte Kundenreise bezieht und einen Arbeitsaufwand erfordert, der einem zweiten "Setup" gleichkommt.

- "Leistungen" bezeichnet die von FFBV in Verbindung mit der Software angebotenen Leistungen, wie in Artikel 3 der vorliegenden Bedingungen dargelegt. Die Einzelheiten der dem Kunden von FFBV erbrachten Leistungen sind in den Besonderen Bedingungen aufgeführt.

- "Website" bezeichnet die Website, die unter der folgenden Adresse gehostet wird: www.mrsuricate.com .

2. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Vertragsbedingungen fest, die auf die Beziehungen zwischen FFBV und dem Kunden anwendbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen, bevor er die von FFBV angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen zu den Rechten und Pflichten des Kunden sowie zu den Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen von FFBV. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und vorbehaltlos akzeptiert, was vom Kunden ausdrücklich anerkannt wird, der insbesondere darauf verzichtet, sich auf jedes andere Dokument zu berufen, das für FFBV nicht einklagbar wäre. Wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, wird er gebeten, die von FFBV angebotenen Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen. Ältere Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen sind auf Anfrage unter suricate@mrsuricate.com erhältlich. 3. Definition der Leistungen FFBV bietet in erster Linie die folgenden Leistungen über das Angebot "Produktion" und/oder "Rezept" an, die in Form von monatlichen Abonnements angeboten werden:

(i) Die Bereitstellung der Software mittels einer dem Kunden gewährten beschränkten Nutzungslizenz;

(ii) Individuelle Fernschulung der Nutzer des Kunden in der Nutzung des Ergebnis- und KPI-Teils der Software;

(iii) Die Durchführung von Testfällen durch FFBV ;

(iv) Die Erstellung eines Rezepthefts durch FFBV 

(v) Die Erstellung von Szenarien durch FFBV, die spezifisch für die Internet-, Extranet- und Mobile-Seiten sind ;

(vi) Automatisierte und/oder manuelle Benachrichtigung per E-Mail über identifizierte Fehlfunktionen ;

(vii) Die Erstellung von Berichten über die Ergebnisse der von FFBV durchgeführten Tests ;

(viii) Die "Wartung" ;

(ix) Ein engagierter Kundenbetreuer Die Leistungen, die FFBV dem Kunden erbringt, sind in Artikel 14 durch Angebote spezifiziert. 4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Bedürfnisse genau zu identifizieren und zu definieren, bevor er die von FFBV angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt. FFBV ist dafür verantwortlich, alle Fragen zu stellen, die notwendig sind, um den Bedarf des Kunden zu ermitteln, die Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen und die Eignung der Software und der Szenarien für die vom Kunden geäußerten Bedürfnisse festzustellen. Testfälle, die die für die Erbringung der Leistungen durch FFBV erforderlichen Informationen enthalten, werden von FFBV in Zusammenarbeit mit dem Kunden erstellt. Der Kunde, die FFBV oder der Kunde und die FFBV erstellen auf der Grundlage der Testfälle vorab ein Rezeptbuch, das alle für die Erbringung der Leistungen durch die FFBV erforderlichen Detailinformationen enthält. Hat der Kunde nur die Testfälle validiert, so gelten diese für die Dauer des Vertrages. Die Szenarien werden von FFBV unter Berücksichtigung der in den Testfällen enthaltenen Informationen erstellt, wobei die Szenarien auf die Anzahl der in den Besonderen Bedingungen vorgesehenen Szenarien beschränkt sind.

5. Bestellung von Leistungen

5.1. Bestellvorgang Der Kunde, der die von FFBV angebotenen Dienstleistungen abonnieren möchte, muss vorab eine Anfrage über das auf der Website zugängliche Kontaktformular oder per E-Mail an suricate@mrsuricate.com stellen. FFBV wird die Anfrage des Kunden so schnell wie möglich beantworten, um gemeinsam mit dem Kunden die Leistungen (Angebote und Anzahl der Szenarien) zu bestimmen, die seinen Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde muss vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen sorgfältig prüfen, ob diese seinen Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde kann sich im Rahmen der Vertragserfüllung auf die Beratung von FFBV verlassen, insbesondere in Bezug auf die Implementierung und Parametrisierung der Software, was FFBV versteht und akzeptiert. FFBV haftet nicht für Versäumnisse des Kunden bei der Ermittlung seiner Bedürfnisse oder für Fehler des Kunden im Bestellprozess. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Kostenvoranschlag (Besondere Bedingungen), der von FFBV auf Anfrage des Kunden erstellt wird, akzeptiert und unterzeichnet. Die Bestellung gilt erst dann als endgültig, wenn der Kunde den Auftrag bestätigt hat durch Mr Suricate des Kostenvoranschlags ("Besondere Bedingungen"). Die Parteien haben gemeinsam vereinbart, dass sich die Leistungen im Laufe ihrer Ausführung ändern können. Wenn der Umfang der Leistungen konstant bleibt (Anzahl der gleichzeitigen Szenarien konstant) und die Änderungen der Strecken geringfügig sind, können die Leistungen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Im Falle einer Überschreitung des vereinbarten Umfangs einer Kundenanfrage wird FFBV den Kunden benachrichtigen und ihm einen Kostenvoranschlag zukommen lassen, den der Kunde annehmen oder ablehnen kann. Der Kunde kann ein Angebot, zusätzliche Szenarien oder eine Überarbeitung der bestehenden Szenarien per E-Mail an seinen dedizierten Account Manager anfordern. Diese Anfrage wird Gegenstand eines neuen Angebots sein, das dem Kunden vorgelegt wird und das dieser annehmen oder ablehnen kann, ohne den ursprünglichen Vertrag in Frage zu stellen.

5.2. Nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten "Besonderen Geschäftsbedingungen" bei FFBV erhält der Kunde zu Beginn des "Setups" eine E-Mail, in der die Registrierung seiner Bestellung bestätigt wird. Diese E-Mail enthält den Benutzernamen und das Passwort, mit denen der Kunde auf der Website auf sein Kunden-Back-Office zugreifen kann. Das Kunden-Back-Office ist ausschließlich für die Nutzung durch den Nutzer bestimmt, auf dessen Namen es eingerichtet wurde. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt der Informationen, die er bei Vertragsabschluss eingibt, sowie für die Vertraulichkeit seiner Benutzerkennung und seines Passworts, die ihm für den Zugang zu seinem Kunden-Back-Office mitgeteilt werden. Sofern nicht anders bewiesen, stellen die im EDV-System von FFBV gespeicherten Daten den Beweis für alle mit dem Kunden abgeschlossenen Transaktionen dar. FFBV bietet die Erstellung eines oder mehrerer personalisierter Szenarien an. Diese werden nach und nach ab dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags und nach der Validierung der Testfälle und/oder des Rezepthefts durch den Kunden realisiert. Finanzielle Bedingungen

5.3. Preise der Dienstleistungen Die Dienstleistungen werden zu den am Tag des Vertragsschlusses zwischen FFBV und dem Kunden geltenden Preisen angeboten, wie sie in den Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Jede Änderung des Mehrwertsteuersatzes wird sich auf den Preis der Dienstleistungen auswirken. FFBV hat die Möglichkeit, den Preis der Dienstleistungen innerhalb eines Monats vor dem Jahrestag der Verlängerung des Vertrags zu ändern. In diesem Fall wird der Kunde von FFBV per E-Mail informiert. Falls der Kunde die Preisänderung nicht akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Preisänderung abgelehnt hat. In diesem Fall können die Parteien zusammenkommen, um über eine mögliche Preiserhöhung zu verhandeln, oder sie können den Vertrag unter den hier festgelegten Bedingungen kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, gelten weiterhin die vorherigen Preise.

5.4. Zahlungsmodalitäten Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen erfolgt die Zahlung des Preises für die Dienstleistungen zu Beginn jeder Vertragsperiode per Überweisung oder Bankeinzug innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung.

5.5. Zahlungsverzug - Verzugszinsen Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung einer fälligen Summe durch den Kunden an FFBV und in Anwendung von Artikel L441-10, I des Handelsgesetzbuches, beträgt die Höhe der Verzugszinsen das Dreifache des gesetzlichen Zinssatzes, der am Tag des Zahlungsverzugs des Kunden gültig ist.

Sollte der Kunde eine fällige Zahlung ganz oder teilweise nicht leisten, kann FFBV nach eigenem Ermessen mit sofortiger Wirkung die Erbringung der Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen, unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche und/oder der Anwendung der Auflösungsklausel gemäß Artikel 7.2 (i).

5.6 Pauschale Entschädigung für Einziehungskosten In Anwendung von Artikel D 441-5 des Handelsgesetzbuches wird der Betrag der pauschalen Entschädigung für Einziehungskosten auf 40 Euro festgelegt. Diese Entschädigung, die sich von den Verzugszinsen unterscheidet, ist von Rechts wegen vom säumigen Kunden zu zahlen, unbeschadet des Rechts von FFBV, eine zusätzliche Entschädigung zu fordern, falls FFBV höhere Einziehungskosten als diesen Betrag nachweisen kann.

5.7. Ablehnung einer Bestellung durch FFBV FFBV behält sich das Recht vor, die Bestellung eines Kunden aus jedem legitimen Grund abzulehnen, falls die mit der Zahlung verbundenen Daten nicht korrekt eingegeben werden oder die verwendete Zahlungsmethode abgelehnt wird. Der Kunde hat alle eventuellen Kosten zu tragen, die zur Lösung des Problems erforderlich sind, insbesondere im Falle einer Ablehnung der Zahlung durch sein Bankinstitut.

6. Bedingungen für die Nutzung

6.1. Pflichten des Kunden Der Kunde darf die Software und das Back-Office des Kunden nur in dem Umfang nutzen, wie es im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Software in Übereinstimmung mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die geistigen Eigentumsrechte von FFBV, den ausdrücklichen Empfehlungen von FFBV oder seinen Partnern und in nicht missbräuchlicher oder betrügerischer Weise zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten regelmäßig zu sichern, um die Folgen einer möglichen versehentlichen Zerstörung zu minimieren.

6.2. Pflichten von FFBV FFBV garantiert die Sicherheit seiner Server, insbesondere durch die Installation von Anti-Malware-Software und Firewalls. FFBV erstellt, pflegt und führt die Szenarien mit einer in den "Besonderen Bedingungen" festgelegten Wiederholung aus. Anomalien, die bei der Ausführung festgestellt werden, werden manuell von den Abnahmebeauftragten analysiert, die sie qualifizieren und ihre Reproduzierbarkeit bestätigen, bevor die Ergebnisse an den Kunden weitergeleitet werden. FFBV haftet nicht für unentdeckte Anomalien, die außerhalb der Wiederholungsbereiche für den Start der Szenarien aufgetreten sind.

6.3. Verfügbarkeit und Regeln der Internetnutzung FFBV bemüht sich, den Zugang zur Webseite und zur Software 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zu ermöglichen, außer im Falle höherer Gewalt oder eines Ereignisses, das außerhalb der Kontrolle von FFBV liegt, und vorbehaltlich eventueller Störungen und Wartungsarbeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Webseite und der damit verbundenen Dienstleistungen erforderlich sind. Folglich kann FFBV keine Verfügbarkeit der Website und der Software, keine Zuverlässigkeit der Übertragungen und keine Leistungen in Bezug auf die Antwortzeiten oder die Qualität garantieren, die über das hinausgehen, was zwischen den Parteien vereinbart wurde. Der Kunde erklärt sich mit den Eigenschaften und Grenzen des Internets einverstanden und erkennt insbesondere an, dass: (i) FFBV keine Haftung für die Dienste übernimmt; (ii) die Software Mr Suricate erfordert eine Internetverfügbarkeit, um zu funktionieren, und FFBV kann nicht für eine allgemeine Nichtverfügbarkeit des Internets haftbar gemacht werden. (iii) Daten, die im Internet zirkulieren, sind während ihres Umlaufs nicht geschützt, insbesondere nicht gegen mögliche Veruntreuung. Das Vorhandensein des Logos von FFBV begründet eine einfache Vermutung der Gültigkeit. (iv) Die im Internet zirkulierenden Daten können hinsichtlich ihrer Nutzung reglementiert oder durch ein Eigentumsrecht geschützt sein. (v) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung der Daten, die er im Internet konsultiert, abfragt und überträgt; FFBV hat keine Möglichkeit, den Inhalt der über das Internet zugänglichen Dienste Dritter zu kontrollieren; FFBV wird sich bemühen, die Dauer von Unterbrechungen des Zugangs zur Website und zur Software zu begrenzen und diese, soweit möglich, außerhalb der Geschäftszeiten zu planen. Im Falle geplanter Wartungsarbeiten wird FFBV, soweit dies möglich ist, den Kunden mindestens 1 Woche im Voraus über die Wartungsarbeiten informieren.

FFBV haftet nicht für die vorstehenden Bestimmungen, es sei denn, FFBV hat eine schwerwiegende Nichterfüllung nachgewiesen. FFBV haftet nicht für Fehlfunktionen der Software, wenn diese Fehlfunktionen auf eine unsachgemäße Nutzung durch den Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde kann vorübergehend oder dauerhaft vom Zugang zur Software oder zum Kunden-Backoffice ausgeschlossen werden, wenn er die in Artikel 6 festgelegten Nutzungsbedingungen und ganz allgemein die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält.

6.4. Technischer Support Ein technischer Support, der es den Nutzern ermöglicht, FFBV zu kontaktieren, um insbesondere Anomalien der Software oder der Leistungen zu melden oder Fragen zu deren Nutzung zu stellen, ist verfügbar, indem FFBV unter der folgenden Adresse kontaktiert wird: support@mrsuricate.com FFBV wird dem Kunden eine natürliche Person zur Verfügung stellen, die sein persönlicher Ansprechpartner ist. FFBV verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Antwortzeiten in den angegebenen Zeiträumen nicht mehr als 4 Stunden betragen. Im Falle der Abwesenheit des dedizierten Ansprechpartners muss FFBV den Kunden über die Nichtverfügbarkeit informieren und sicherstellen, dass dieser durch einen Ansprechpartner mit identischer Qualifikation ersetzt wird.

7. Laufzeit des Vertrags - Vorzeitige Kündigung

7.1. Vertragsdauer Die ursprüngliche Laufzeit des Vertrags zwischen FFBV und dem Kunden ist in den Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Besonderen Bedingungen verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit stillschweigend um jeweils die gleiche Dauer wie die Erstlaufzeit, sofern er nicht von einer der Parteien schriftlich mindestens einen (1) Monat vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

7.2. Vorzeitige Kündigung Jede Partei kann den Vertrag in den folgenden Fällen jederzeit durch schriftliche Mitteilung vorzeitig kündigen: (i) Verletzung der Verpflichtungen durch die andere Partei, vorbehaltlich einer vorherigen Mahnung zur Behebung der Verletzung, die einen (1) Monat lang erfolglos blieb (ii) Eintritt eines Falles höherer Gewalt gemäß der Definition der französischen Gerichte, der die Erfüllung des Vertrags endgültig unmöglich macht oder dessen Auswirkungen länger als 30 (dreißig) Kalendertage andauern; Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation der anderen Partei; (iii) Kündigung des Vertrags durch die andere Partei, wenn die andere Partei den Vertrag nicht mehr erfüllen kann; (iv) Kündigung des Vertrags durch die andere Partei, wenn die andere Partei den Vertrag nicht mehr erfüllen kann; (v) Kündigung des Vertrags durch die andere Partei, wenn die andere Partei den Vertrag nicht mehr erfüllen kann; (vi) Kündigung des Vertrags durch die andere Partei, wenn die andere Partei den Vertrag nicht mehr erfüllen kann.

7.3. Folgen der Kündigung Die Kündigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, berührt nicht: (i) die aufgelaufenen Rechte, Verantwortlichkeiten oder Rechtsmittel der Parteien, einschließlich der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung fälligen Zahlungen (ii) das Inkrafttreten oder die Aufrechterhaltung einer Bestimmung dieses Vertrages, die ausdrücklich oder implizit dazu bestimmt ist, nach der Kündigung in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben. Alle Abonnements für die Dienstleistungen, die der Kunde abgeschlossen hat, sowie die Lizenz zur Nutzung der Software, die dem Kunden von FFBV gewährt wurde, enden sofort mit dem Datum der wirksamen Kündigung des Vertrages. Mit dem Datum der wirksamen Kündigung des Vertrags verpflichtet sich jede Partei, jegliche Nutzung des Namens, der Marke, des Logos oder anderer Elemente des geistigen Eigentums der anderen Partei unverzüglich einzustellen. Im Falle der Kündigung des Vertrags ist keine Entschädigung von einer Partei an die andere Partei zu zahlen.

8. Lizenz zur Nutzung der Software Als Gegenleistung für die Zahlung des Preises für die Dienstleistungen durch den Kunden gemäß Artikel 6 und unter dem Vorbehalt, dass der Kunde alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt, gewährt FFBV dem Kunden ein persönliches, nicht exklusives, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Dienstleistungen und der Software für die Dauer des Vertrages. Diese Lizenz verleiht dem Kunden keinerlei Rechte an geistigem Eigentum an der Software oder den Drehbüchern, die alleiniges und ausschließliches Eigentum von FFBV bleiben. Der Kunde verpflichtet sich, alle Eigentumshinweise auf der Software, den Materialien oder der Dokumentation von FFBV zu beachten.

 

FFBV garantiert, dass er Inhaber der geistigen Eigentumsrechte ist, die ihn zum Abschluss dieser Lizenz berechtigen, und dass diese Lizenz nicht geeignet ist, die Rechte Dritter zu verletzen. 

Der Kunde darf die Leistungen oder die Software unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung stellen und darf die Rechte und Pflichten, die sich aus den vorliegenden Bedingungen ergeben, weder ganz noch teilweise abtreten, sei es im Rahmen einer zeitweiligen Abtretung, einer Unterlizenz oder eines anderen Vertrags, der die Übertragung der besagten Rechte und Pflichten vorsieht. Der Kunde nutzt die Software und die durch ihre Nutzung erzielten Ergebnisse unter seiner alleinigen Verantwortung. FFBV haftet nicht für Maßnahmen, die der Kunde nach Erhalt der Ergebnisse ergreift. 

9. Geistiges Eigentum

9.1. Geistige Eigentumsrechte von FFBV Das Eigentum und die geistigen Eigentumsrechte, die mit dem Namen, der Marke, dem Logo oder jedem anderen Element des geistigen Eigentums jeder der Parteien verbunden sind, bleiben das ausschließliche Eigentum dieser Partei. Insbesondere die allgemeine Struktur der Website sowie die Texte, Fragebögen, Grafiken, Bilder, Töne und Videos, aus denen sie besteht, und diejenigen, aus denen die Software und die Szenarien bestehen, sind das ausschließliche Eigentum von FFBV oder seiner Partner. Jegliche Darstellung, Vervielfältigung und/oder teilweise oder vollständige Nutzung der Inhalte und Dienstleistungen, die auf der Website, der Software und den Szenarien angeboten werden, durch welches Verfahren auch immer, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von FFBV und/oder seinen Partnern ist strengstens untersagt und kann eine Fälschung im Sinne des Gesetzes über geistiges Eigentum (Code de la propriété intellectuelle) darstellen. Die Daten, Webseitenstrukturen, Verkaufswege und Inhalte, auf die FFBV im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen Zugriff hat, bleiben das ausschließliche Eigentum des Kunden. FFBV ist es untersagt, diese zu reproduzieren, nachzuahmen oder Elemente, zu denen sie Zugang hat, an Dritte weiterzugeben.

9.2. Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht Der Kunde ermächtigt FFBV jedoch ausdrücklich, während der Laufzeit des Vertrages und für die Zwecke, die für die Erbringung der Leistungen unbedingt erforderlich sind, die ihm gehörenden Elemente des geistigen Eigentums zu nutzen und zu vervielfältigen.

9.3. Eigentum an den Leistungen FFBV bleibt alleiniger Inhaber des Eigentumsrechts und aller geistigen Eigentumsrechte an allen Dokumenten, Notizen, Berichten, Arbeiten und generell allen Elementen jeglicher Art, die von FFBV im Auftrag des Kunden im Rahmen der Erbringung der Leistungen erstellt, geschaffen oder geführt werden (die "Leistungen"), und zwar unabhängig von der Art des Trägers, der Form oder der Schreibweise. Als Gegenleistung für die Zahlung des Preises für die Dienstleistungen räumt FFBV dem Kunden ein persönliches, nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages ein.

9.4. Vertrauliche Informationen Im Rahmen dieses Artikels umfasst der Begriff "Vertrauliche Informationen" alle Informationen und Daten jeglicher Art (finanziell, technisch, organisatorisch, kommerziell ...), unabhängig von ihrer Form, die der anderen Partei schriftlich oder mündlich oder auf anderem Wege von der anderen Partei übermittelt oder zur Kenntnis gebracht werden, oder die sich auf die andere Partei beziehen. Jede Partei übermittelt der anderen Partei im Rahmen ihrer Befugnisse nur die Vertraulichen Informationen, die sie für den Gegenstand dieser Vereinbarung als relevant erachtet. Die Parteien gewährleisten, dass die Weitergabe von Vertraulichen Informationen durch und zwischen ihnen nicht gegen die Gesetze und Vorschriften ihrer jeweiligen Länder verstößt. Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen für drei (3) Jahre ab dem Ende ihrer vertraglichen Beziehung zu schützen: (a) streng geschützt und vertraulich behandelt werden und insbesondere mit demselben Maß an Vorsicht und Schutz behandelt werden, das die andere Partei ihren eigenen vertraulichen Informationen von gleicher Bedeutung zukommen lässt, mindestens jedoch mit einem angemessenen Maß an Vorsicht und Schutz; und (b) intern nur ihren Mitarbeitern oder leitenden Angestellten, die davon Kenntnis haben müssen, offengelegt werden und von diesen nur für den in der Präambel dieses Vertrags definierten Zweck verwendet werden dürfen; und (c) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder ganz noch teilweise für einen anderen als den hierin festgelegten Zweck verwendet werden; und (d) weder direkt noch indirekt Dritten oder anderen Personen als den unter (b) oben genannten offengelegt werden oder offengelegt werden können, mit Ausnahme ihrer

(e) weder ganz noch teilweise kopiert, reproduziert oder vervielfältigt werden, wenn solche Kopien, Reproduktionen oder Vervielfältigungen nicht von der anderen Partei ausdrücklich und schriftlich genehmigt wurden.

3. Alle vertraulichen Informationen und ihre Vervielfältigungen bleiben Eigentum jeder Partei und sind auf Verlangen unverzüglich und in jedem Fall bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben. Dies gilt nicht, wenn eine Partei aufgrund geltender Gesetze oder Vorschriften oder durch eine zuständige Gerichts-, Verwaltungs- oder Regulierungsbehörde zur Aufbewahrung solcher vertraulichen Informationen verpflichtet ist.

4. Jede Partei erkennt an, dass ihre Geheimhaltungsverpflichtungen von wesentlicher Bedeutung sind und dass ihre Nichteinhaltung der anderen Partei Schaden zufügen würde. Jede Partei behält sich das Recht vor, von der anderen Partei Schadenersatz zu verlangen, wenn diese ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.

5. Unbeschadet des oben Gesagten hat jede Partei keine Verpflichtungen oder Beschränkungen in Bezug auf alle vertraulichen Informationen, die sie nachweisen kann:

(a) dass sie vor oder nach ihrer Offenlegung gemeinfrei geworden sind, in diesem Fall jedoch ohne ein ihr zurechenbares Verschulden; oder

(b) dass sie ihr bereits bekannt waren, was durch das Vorhandensein entsprechender Dokumente in ihren Unterlagen belegt werden kann; oder

(c) dass sie von einem Dritten auf rechtmäßige Weise, ohne Einschränkung oder Verletzung dieser Vereinbarung erhalten wurden; oder

(d) dass sie das Ergebnis interner Arbeiten sind, die in gutem Glauben von Mitarbeitern des Unternehmens durchgeführt wurden, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten; oder

(e) dass sie ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Abkommens veröffentlicht wurden; oder

(f) dass sie nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei genutzt oder offengelegt wurden; oder

(g) dass sie aufgrund von Gesetzen, geltenden Vorschriften oder einer gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet sind. In diesem Fall und in Übereinstimmung mit dem, was gesetzlich zulässig ist, muss die offenlegende Partei die andere Partei unverzüglich und schriftlich unter Angabe der Umstände einer solchen Offenlegung benachrichtigen.

10. Garantien FFBV gewährleistet, dass die Software nach dem Stand der Technik entwickelt wurde und geeignet ist, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu erbringen. Insbesondere gewährleistet FFBV, dass die Software entsprechend den Regeln der Technik regelmäßig Sicherheitsupdates unterzogen wird und einen kontinuierlichen Schutz vor Schadsoftware bietet. FFBV garantiert den friedlichen Genuss der Software. In diesem Zusammenhang erklärt FFBV, alle Rechte und Genehmigungen in Bezug auf die Software erworben zu haben, und garantiert dem Kunden die friedliche Nutzung der ihm gewährten Rechte gegen alle Störungen, Ansprüche oder Verdrängungen jeglicher Art. FFBV verpflichtet sich, den Kunden im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch einen geschädigten Dritten vollständig zu entschädigen. Diese Entschädigung deckt alle Beträge ab, die dem Kunden als Schadensersatz auferlegt werden, aber auch alle Verfahrenskosten, Honorare von Fachleuten (Anwälte, Sachverständige ...), die damit zusammenhängen.

11. Haftung - Versicherungen

11.1. Haftung FFBV verpflichtet sich, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den im Rahmen des Vertrags eingegangenen Verpflichtungen und unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu erbringen. FFBV ist dem Kunden gegenüber lediglich zur Erbringung der Dienstleistungen verpflichtet. FFBV haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere im Falle von Versäumnissen, Mängeln oder Nachlässigkeiten in Bezug auf

die Erbringung der Dienstleistungen zu einem direkten Schaden für den Kunden geführt hat. Die Haftung von FFBV ist ausgeschlossen oder reduziert, wenn die mangelhafte Leistungserbringung auf eine Pflichtverletzung des Kunden im Rahmen des vorliegenden Vertrages zurückzuführen ist, insbesondere auf seine Pflicht, FFBV rechtzeitig und vollständig die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere das Rezeptbuch, wenn dieses vom Kunden erstellt werden muss. FFBV versteht und akzeptiert, dass sie als IT-Fachmann und Experte für die Funktionsweise ihrer Software eine Beratungspflicht gegenüber dem Kunden hat, und dass die in diesem Absatz vorgesehene Einschränkung nur dann gilt, wenn sie nachweist, dass sie diese Pflicht vollständig erfüllt hat. FFBV ist für die Auswahl und Überwachung der Subunternehmer verantwortlich und garantiert, dass diese die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung einhalten.

11.2. Versicherungen FFBV erklärt, dass sie im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht bei einer notorisch solventen Gesellschaft gegen alle materiellen und immateriellen Schäden versichert ist, die sich aus der Erfüllung der Verpflichtungen von FFBV im Rahmen des Vertrages ergeben.

12. Verarbeitung personenbezogener Daten Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 ("Allgemeine Datenschutzverordnung" oder "DSGVO") und dem geänderten Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten kann FFBV im Rahmen der Erfüllung des Vertrags personenbezogene Daten des Nutzers sammeln, die diesen betreffen. Diese Daten werden von FFBV verarbeitet, was erforderlich ist, um

(i) zur Erfüllung des Vertrags und ggf. zur Erfüllung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Antrag des Distributors ergriffen werden,

(ii) die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen, die dem FFBV obliegen und/oder

(iii) für die Zwecke der legitimen Interessen von FFBV. Diese Daten werden nicht in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen. Jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten von FFBV verarbeitet werden, hat ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit sowie ein Recht auf Einschränkung und ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten. Alle Anträge auf zusätzliche Informationen oder die Ausübung der oben genannten Rechte sind per E-Mail an suricate@mrsuricate.com oder per Post an die in der Präambel angegebene Adresse zu richten. Anfragen zu weiteren Informationen oder zur Ausübung der oben genannten Rechte sind per E-Mail an dpo@mrsuricate.com zu richten.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1. Teilweise Ungültigkeit Die Ungültigkeit einer Vertragsklausel hat nicht die Ungültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge, mit Ausnahme der Ungültigkeit einer impulsiven und entscheidenden Klausel, die eine der Parteien zum Abschluss eines Vertrages veranlasst hat.

13.2. Anwendbares Recht - Schlichtung - Gerichtsstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ganz allgemein der Vertrag unterliegen dem französischen Recht. Bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung des Vertrags muss sich der Kunde vor jedem weiteren Schritt an FFBV wenden, um eine gütliche Lösung zu suchen. Der Kunde kann eine schriftliche Beschwerde per E-Mail an suricate@mrsuricate.com oder auf dem Postweg an die in der Präambel der vorliegenden Vereinbarung angegebene Adresse richten. Unbeschadet des Vorstehenden wird jede Streitigkeit, die sich aus dem Zustandekommen, der Ausführung oder der Auslegung des vorliegenden Vertrags ergeben könnte, dem zuständigen Gericht im Zuständigkeitsbereich des Klägers vorgelegt. .